Ab 2019: Medikamente nur noch mit 2D Barcodes

Um mehr Fälschungssicherheit zu gewährleisten, müssen Pharmahersteller verschreibungspflichtige Arzneimittel in Zukunft mit einem DataMatrix-Code und einer Verpackungsversiegelung versehen. Das besagen neue EU-Vorgaben, die ab 2019 final in Kraft treten. Aktuell testen 35 Unternehmen ein dafür neues, nationales Verifizierungssystem mit 2D Barcodes.
Apotheken müssen 2D Barcode Scanner nachrüsten Die EU-Rechtsverordnung 2016/161: durch sie dürfen ab dem 9. Februar 2019 nur noch Medikamente auf dem Markt erhältlich sein, auf denen sich ein 2D Barcode befindet. Dieser DataMatrix-Code beinhaltet die Seriennummer, einen individuellen Produktcode mit integrierter Pharmazentralnummer, die Chargennummer und das Verfallsdatum. Zusammen mit einer Verpackungsversiegelung soll so eine hohe Fälschungssicherheit gewährleitet werden, schreibt die Ärztezeitung.
Zudem soll sich mit einem neuen, zentralen Verifizierungssystem jederzeit nachverfolgen lassen, welchen Weg jedes einzelne Medikament genommen hat, bevor es in der Apotheke landet. Dazu werden alle Medikamentendaten ab Herstellungsort in eine Datenbank übertragen, mit der am Ende alle Apotheken, Hersteller und Lieferanten verbunden und vernetzt sind. Händigen Apotheker dem Patienten ein Medikament aus, müssen sie laut der neuen EU-Verordnung anhand des aufgedruckten Datamatrix-Codes auch noch einmal zur Sicherheit prüfen, ob es sich bei dem Medikament um ein echtes handelt. Dafür müssen bis spätestens 2019 alle deutschen Apotheken über einen 2D Barcode Scanner verfügen. Den Link zum Original-Artikel finden Sie hier: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/unternehmen/article/907547/arzneimittel-neuer-daten-code-soll-faelschungen- schuetzen.html Sie suchen 2D Barcode Scanner für den professionellen Einsatz? Dann empfehlen wir Ihnen unseren smartSCANNDY: